TomBK said:
Hm, ich habe mir vor knapp 4 Wochen neue Bremsbeläge kaufen müssen (500 €). Die werde ich sicher nicht abgeben, da die neuwertig sind und ICH sie bezahlt habe.
Hier werden ja doch irgendwie zwei Dinge vermischt: Ich bin Besitzer und Eigentümer der Bremsen (des ganzen Autos

und wenn AUDI jetzt ein Update macht, dann ist es immer noch mein Besitz und Eigentum.
Kann nicht verstehen, warum AUDI die "alten" Teile sollte behalten dürfen.
Denn das Update ist ja wie ein Reifentausch, bei dem ich meine alten Reifen ja auch nicht zurückgeben muss. Oder versteh ich was nicht?
Das ist eigentlich recht einfach:
- Ist der Tausch eine Produktverbesserung/Optimierung, dann ist es etwas Freiwilliges von Audi. In dem Fall machen die die Spielreglen und können sagen "wenn wir Dir freiwillig bessere Teile geben, dann gibst Du uns die Alten. Gibst Du sie uns nicht, dann bekommst Du unsere freiwillige Leistung einfach nicht".
- Ist es ein Mangel oder ein Garantiefall, haben die ebenfalls Anspruch darauf, die alten Teile zu bekommen. Audi bessert ja nur das Auto (bzw. die Bremsen als ein Teil des Autos) nach. Du hast ein Auto gekauft mit den
dazugehörigen Bremsen. Also hast Du auch nur einen Anspruch auf ein Auto mit
einer mangelfreien Bremse. Es ist Teil der Nachbesserung bzw. Teilneulieferung, dass Du die mangelhaften Teile abgiebst, sonst hättest Du ja plötzlich zwei Bremsanlagen (ob die mangelhaft sind oder nicht spielt keine Rolle).
Plastischer wird es vielleicht bei einem anderen Beispiel, bei einer Neulieferung der kompletten Kaufsache: Wenn Du ein Handy gekauft hast, das ist defekt und Du verlangst Nacherfüllung in Form einer Neulieferung. Dann würdest Du das Alte im Laden abgeben und bekommst
ein Neues zurück, da Du auch nur ein gekauft hast. Und so hast Du bei Audi auch einen RS3 mit einer Bremsanlage gekauft.