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Anonymous
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TomBK said:Hi MacleodTomBK said:Hm, ich habe mir vor knapp 4 Wochen neue Bremsbeläge kaufen müssen (500 €). Die werde ich sicher nicht abgeben, da die neuwertig sind und ICH sie bezahlt habe.
Das kann ich insgesamt einigermaßen nachvollziehen. Aber an einem Punkt komm ich bei der Begründung ins Grübeln:
Wenn mein Handy, wie in deinem Beispiel, kaputt ist, dann ist das ganze Teil kaputt und unbrauchbar. Oder wenn nur der Akku beschädigt ist, dann gebe ich den zurück im Tausch - klar!
ABER bei mir sind die Bremsscheiben NEU und brauchbar! Sie werden also nicht getauscht, wie der kaputte Akku, sondern weil AUDI beschlossen hat zum Zeitpunkt X neue Bremsbeläge zu verbauen.
DAS ist für mich ein himmelweiter Unterschied. Zur Not frag ich mal bei http://www.frag-einen-anwalt.de... Das will ich jetzt echt wissen!
Eins verstehe ich nun nicht, hast Du neue Beläge oder neue Scheiben?
Aber auch diese Unterscheidung zwischen Belägen oder Scheiben kann dahinstehen. Die Nachbesserung soll Dich in den Zustand versetzen, als wäre die Sache von Anfang an mangelfrei gewesen. Machen wir das mal anhand der Beläge:
Wären die Beläge (bzw. die Bremsanlage) mangelfrei gewesen, hätten die Bremsen zwar nicht gequietscht, aber die Beläge wären trotzdem runter, da das Update ja nicht den Verschleiß mindern soll. Du hättest nun also für EUR 500 neue, "nicht-quietschende" Beläge gekauft und drin. = Kosten für Dich EUR 500 und Du hast neue "nicht-quietschende" Beläge
Nun liegt aber der Mangel vor. Du hast EUR 500 für neue (aber quietschende) Beläge ausgegeben und bekommst im "Tausch" neue, "nicht-quietschende" Beläge. = Kosten für Dich EUR 500 und Du hast neue "nicht-quietschende" Beläge
Was Deine Einschätzung stören mag, ist der Gedanke "hätte ich die Beläge nicht ersetzt und wäre ich mit Belägen hingekommen, die fast runter sind, dann hätte ich Neue bekommen (im "Tausch" gegen die Alten)". Da muss man sagen, solch eine Konstellation wäre Glück gewesen. Eigentlich müsste Dir Audi bei der Nachbesserung nur das geben, was Du im Moment hast (jedoch mangelfrei). Da es aber keine Beläge der "neuen Genaration" gibt, die schon X km gelaufen sind, gibt es eben ganz neue. Du würdest da also mehr bekommen, als Dir eigentlich (rechtlich) zusteht.
Um auf das Handybeispiel zurückzukommen: Du hattest das Handy ein Jahr in Gebrauch und dann ist es defekt. Nehmen wir an, Du hast Garantie und das Gerät ist irreparabel, dann hast Du anspruch auf ein Ersatzgerät. Eigentlich hast Du nur Anspruch auf ein Handy, welches ein Jahr alt ist, mit den gleichen Abnutzungserscheinungen etc., da Du ja auch das mangelfreie Gerät das eine Jahr benutzt und abgenutzt hättest. Da der Hersteller und/oder Verkäufer über ein solches Gerät in der Regel nicht verfügt, gibt es aber ein neues Gerät. Somit bekommst Du wieder mehr, als Dir eigentlich zusteht. Du wirst durch den Mangel also besser gestellt, als wenn er nie bestanden hätte.
Diese Praxis mag dein Gefühl bezüglich der Beläge etwas "täuschen" es ist aber rechtlichlich nicht zu beanstanden. Die Einschätzung des Kollegen halte ich für unzutreffend, wobei ich auch nicht weiß, was Du ihm geschildert hast. Der Kollege geht wohl davon aus, dass Du die Beläge eines anderen Herstellers verbaut hast und das nicht weil sie verschlissen waren, sondern im Besterben den Mangel zu beseitigen. War der Wechsel Deiner Bremsbeläge nicht durch Verschleiß sondern zur Mangelbeseitigung gedacht, so fällt die Beurteilung natürlich anders aus.
Der Schadensersatz, den der Kollege für den Wechsel anführt, geht aber auch dann nicht problemlos, da Du Audi den Wechsel (wenn er denn zur Mangelbeseitigung gedacht war) hättest ankündigen müssen und Du hättest Audi unter Fristsetzung die Möglichkeit geben müssen, den Mangel zu beseitigen. Stellt sich Audi auf den Standüunkt, es liegt kein Mangel vor und es ist nur eine Produktverbesserung, dann bekommst Du aber in keinem Fall den Aufwand ersetzt, der für den Wechsel etc. angefallen ist.
Gruß Daniel