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Gelöschten Benutzer 6513
Guest | Gast
Das ist ja das Problem einer Klage. Vertragspartner ist der Händler, nicht Audi selber. Also klagt man gegen den Händler wegen Sachmangel im Rahmen des Vertragsrechts.
Audi ist dann meist klever, und lenkt in Abstimmung mit dem Händler ein im Rahmen eines Vergleiches. Im Zweifel mittels Rückabwickelung des Kaufes. Dadurch gibt es kein Urteil auf dass sich Andere berufen können.
Die in den USA übliche Sammelklage gibt es ja nicht. Und eine Musterfeststellungsklage kann man als Einzelperson meines Wissens nach nicht einreichen, dafür muss man ein berechtigter Verband sein, wie z.B. die Verbraucherzentralen.
Kann also lange dauer, kostet Geld udn nervt.
Audi ist dann meist klever, und lenkt in Abstimmung mit dem Händler ein im Rahmen eines Vergleiches. Im Zweifel mittels Rückabwickelung des Kaufes. Dadurch gibt es kein Urteil auf dass sich Andere berufen können.
Die in den USA übliche Sammelklage gibt es ja nicht. Und eine Musterfeststellungsklage kann man als Einzelperson meines Wissens nach nicht einreichen, dafür muss man ein berechtigter Verband sein, wie z.B. die Verbraucherzentralen.
Kann also lange dauer, kostet Geld udn nervt.