Macleod said:
Ich würde Dir daher empfehlen, nicht vom Vertrag mit ABT zurückzutreten, sondern bei denen Erfüllung, sprich Werte, die den Angegebenen entsprechen, verlangen.
Gruß Daniel
.... und sollte dem nicht so sein, kannst du immer noch auf eine Rückabwicklung pledieren da ABT nicht die entsprechenden Werte liefert und das Auto wieder auf Serie gesetzt wird. Dies hat voll und ganz ABT zu verantworten und die werden ja nicht Audi melden dass sie ein Fahrzeug umprogrammiert haben und nun die Garantie flöten ist.
Der Vertrag mit Audi und dem Versicherer besteht erst dann, wenn der Fall eintritt davon Gebrauch zu machen.
Alles was jetzt passiert, ist die Verantwortung von ABT und die müssen nach deutschem Recht einen Garantie bzw. dem Widerufsrecht Folge leisten. Nur um die Aussage von Macleod in dieser Hinsicht ein wenig zu neutralisieren. Er hat schon im Grunde Recht, aber dies alles nicht in einem konkreten Zusammenhang steckt und man den Kunde ja nicht schlechter Stellen DARF, wird das nie der Fall sein. Bzw. klingt das alles so plausibel, aber man dürfte den Kunde ja so nicht doppelt schlechter stellen. Von wegen: "Das Tuning gefällt dir nicht, dann hast du jetzt das Pech und die Garantie ist futsch...:"
ABT müsste explizit darauf hinweisen dass wenn ein Eingriff genommen wird und egal welche Werte daraus folgen, dass für den Kunden diese Konsequenz haben könnte. Da dem nicht der Fall ist, ist es Ihre Pflicht das Fahrzeug wieder entsprechend zurückzurüsten. Was das im Endeffekt Einfluss auf die Garantie bei Audi hat, wenn die das danach feststellen sei mal dahingestellt.
Aber da müssen Sie dir erstmal wieder beweisen, dass ein Tuning oder diese Veränderung dazu geführt hat.
Ich habe mich mit dem ganzen Versicherungs- und Haftungstötörö lange Zeit beschäftigt. Ich sage nur eins:
Hier ist wiederum wichtig, ob du als Nummer oder als Kunde gesehen wirst den Audi oder sonst wer beibehalten will.
Es ist gut, darauf hinzuweisen, aber das heißt noch lange nicht dass das alles so seinen Lauf nimmt.
Viel Erfolg.