8PA WICHTIG. DRINGEND !!!

rasenpfleger said:
http://www.auto-motor-und-sport.de/news/bremsprobleme-audi-tt-rs-und-rs3-audi-bietet-kostenlosen-bremsentausch-6392557.html


Ist das der Artikel? Sind wir mal optimistisch :D

Jub, ist zumindest die Online Zusammenfassung des Artikels der heute dann in Print rauskommen sollte.

Wird hier: post71049.html#p71049 ...auch schon fleißig diskutiert.
 
Macleod said:
Duuude84 said:
Der springende Punkt war ja, dass damit wieder etwas ins Rollen gebracht werden könnte, da die Situation gerade ziemlich festgefahren scheint, seit sich Audi weigert "Nachbesserungen" durchzuführen.

Da wir hier so viele Rechtsexperten zu haben scheinen - könnt ihr uns vielleicht aufklären, wie die Lage im Vertragsrecht ist....stimmt das, dass in den ersten 6 Monaten der Händler bzw Vertragspartner beweisen muss, dass die Sache ohne Mangel war?

Ja das stimmt. Das ist die Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB. Es handelt sich hier aber um Ansprüche aus Gewährleistung und nicht Garantie. Somit können sich die Ansprüche nur gegen den VERKÄUFER richten. Bei Bremsen (weil es ein Verschleißteil ist) ergeben sich hier ein paar Besonderheiten. Verschleiß ist kein Mangel. Da das Quietschen und das Ansprechverhalten bei Nässe+Salz usw aber nichts mit dem Verschleiß der Bremse zu tun hat, kann man sich (eigentlich) nicht mit dem Argument "Verschleißteil" rausreden.

Fraglich bzw. heikel in diesem Fall ist aber, ob ein Mangel vorliegt. Audi bestreitet dies ja und diese Frage wird auch nicht von § 476 BGB geklärt. Die Norm besagt nur, dass grundsätzlich (außer andere Umstände sprechen dagegen) bei dem Auftreten eines MANGELS innerhalb der ersten 6 Monate davon ausgegangen wird, dass der Mangel schon bei Gefahrübergang bestand, so dass eine Nachbesserung zu erfolgen hat. Um die Argumentation also auf § 476 BGB stützen zu können, brauchst du vorher einen objektiven Mangel und das ist eben der Knackpunkt. Hier sind wir wieder bei dem Gutachten, wo eben die Frage ist, ob es objektiv ist und ob Audi das Gutachten anerkennt, oder ob man in ein Klageverfahren (mit den üblichen Risiken) gehen muss. Und natürlich ist das eine Kostenfrage.

Gruß Daniel


Hi,
ungeachtet dessen frage ich mich gerade, warum ihr hier den Weg über die Gewährleistung und § 476 BGB gehen wollt? Wenn ihr innerhalb des Garantiezeitraums seid, dann spielt § 476 doch letztlich keine Rolle; Garantieansprüche sind viel stärker als Gewährleistungsansprüche, denn der Verkäufer "garantiert" für den entsprechenden Zeitraum den Zustand der Sache und tritt ein Mangel auf, dann muss er reparieren. Rudimentär ausgedrückt beinhaltet die Garantie die Wirkung des § 476, und zwar gemäß § 443 Abs. 2 (es gibt natürlich auch hier Ausschlussmöglichkeiten der Garantie wie Vorsatz etc, aber das nur der Vollständigkeit halber).

Ich glaube aber auch, dass hier das Problem bestünde, wirklich einen "Mangel" nachzuweisen, wie Daniel gesagt hat. Klar taugen die Bremsen nix, aber das muss man dem Richter erstmal klarmachen!! Das weiß Audi: Im persönlichen Geschäftsbereich erzählt Audi uns, das sei alles normal (Lautstärke) und ungefährlich (Fading). Also muss man klagen - klagen kostet Geld - als Kläger muss man beweisen - das bedeutet im Prozess ein Gutachten - Risiko: wenn man verliert, bezahlt man den Mist - und so ein Gutachten ist schweineteuer - und darauf spekulieren die. Ist doch bezeichnend genug, dass AMS und SportAuto die Bremsen von RS3 und TTRS nun mehrfach gerügt haben und auf einmal passiert ganz schnell was.
 
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