Plausibilitätsprüfung

Britzelmair

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Hallo,

habe meinem Kumpel und Versicherungsmann meine restlichen Abnahmen zur Eintrag bei der Zulassung mitgegeben. Jetzt hat er mir vor paar Tagen geschrieben, dass die Eintragung nicht erfolgt sind, da der schlaue Mann von der Zulassung eine Plausibilitätsprüfung machen möchte …
Hab dies noch nie gehört … es geht um 4 Eintragungen / Abnahmen von 3 Tüv/Prüfstellen.

1. KW Gewindefahrwerk
2. Auspuffanlage HP extra i.V. mit LS SLS
3. Bremsen Upgrade Hinterachse 356 mm
4. Distanzen Hinterachse , aber nicht verbaut

Text noch von meinem Kumpel:

Die Plausibilitätsprüfung der Gutachten wird durch die Zulassungsstelle vollzogen. Hier nehmen die Kontakt mit dem Tüv auf…..


Was hat der Mann von der Zulassung für ne Ahnung… sowas anzuzweifeln, für was gibt es dann Ingenieure vom TÜV usw. , die sowas abnehmen….

Gehts hier einfach nur wieder um Geld , oder was. Bin echt genervt, da macht man alles ordentlich macht - lässt alles abnehmen und dafür wird man gef…. (Entschuldigung - nicht meine Wortwahl).
 
Das klingt nicht gut Thomas.
Habe zwar auch noch nichts davon gehört, aber ich denke mir, dass es Zweifel gibt (vom lieben Gesetzgeber), diese Veränderungen im Paket einzutragen.
Die können wohl im schlimmsten Fall zur Rückrüstung führen, sonst Plakette ab!
Da sitzt womöglich ein extrem motivierter Pausenclown in unserem Landratsamt.
Da erkennt man wieder, dass uns immer mehr "die Schlinge zugezogen wird"!
Nach dem Motto: "Einigkeit, Recht und vor allem Freiheit".:boys_lol:
 
HAllo,
das hatte ich auch schon mal. Das Problem ist einfach. Du gehst zum Tüv und lässt die Felgen eintragen. Du gehst zum nächsten Tüv und lässt dir ein Fahrwerk eintragen.
Ob die beiden Sachen zusammen funktionieren weis keiner. Und darum wird das geprüft.
Bei mir war es so das ich einen Ladeluftkühler und ein Fahrwerk nachtragen wollte und die Sachbearbeiterin mir sagte sie wisse nicht ob sich die beiden Sachen vertragen da sie ja kein KFZler sei.
Sie hat es aber einfach gehalten und hat beim TÜV angerufen und das abgeklärt, dann erfolgte auch die Eintragung.
 
Hallo @turbopopel @voyager ,

Davon gehe ich hoffentlich nicht aus (Olaf), wie kann ein „unwissender“ Beamter daran zweifeln…. Egal. Kann halt wieder dauern.

@voyager - das hoffe ich auch mal, es ist aber chronologisch alles sauber abgelaufen und auch nachvollziehbar. Kann sich halt jetzt nur um Wochen handeln bis eine Rückmeldung kommt.
 
@voyager - dann bin ich zumindest nicht der einzige …. In meinem Bekanntenkreis hat noch nie einer von sowas gehört 😂. Hab gedacht, kann ja nur wieder mich erwischen.
 
Ich war letztes Jahr im Herbst auch erst in Bruck um Fahrwerk & Felgen Kombi einzutragen.
Hat aber bis auf Wartezeit (Corona) alles anstandslos geklappt.

Wollte sich sicher jemand wichtig machen mit der Aktion.
Scheiß Bürokratie Mist...
 
Die letzte der drei Prüfstellen hätte eine Zusammenfassung schreiben können.Dazu muß man natürlich etwas mitdenken und die vorausgegangenen Gutachten vorzeigen.Oder jede unterschiedliche
Maßnahme jeweils sofort in die Papiere eintragen lassen. mit denen jeder folgende Prüfer dann eine korrekte Abnahme durchführen kann. Ansonsten ist das Vorgehen der Zulassungsstelle eigentlich völlig in Ordnung, auch
wenn man den Bürokratismus nicht wirklich bräuchte.

Erfahrungen diesbzgl habe ich -leider- auch seit ca 1970 und Käferzeiten...ist also kein neues Phänomen.

Beim Erstellen der letzten Papiere sollte man dann aber darauf achten ,daß wirklich alle Eintragungen korrekt übernommen wurden.Zahlendreher usw...
 
Ist mir bis dato nicht bekannt gewesen und ich wollte meinen Kumpel nicht nach jeder Abnahme zur Zulassung schicken, ist ja ein zeitlicher sowie kostmäßiger Aufwand.
Was wäre im schlimmsten Fall möglich ?
 
Thomas, sehe ich es richtig, dass Du nach der TÜV-Abnahme nicht innerhalb einer bestimmten Frist (kenne diesen Zeitraum leider nicht mehr)
es nicht in Deine "Papiere" hast eintragen lassen?
Wenn es so wäre kenne ich dieses Problem nur allzu gut.
Bei mir war damals fast ein Jahr dazwischen.
Und nur die "Engelszungen" meiner Frau hatten mir damals geholfen, dass der Zulassungsbeamte es doch noch eingetragen hat.
Normalerweise hätte ich nochmals zum TÜV gemusst, um es neuerlich abnehmen zu lassen.
Hoffentlich ist es bei Dir nicht das gleiche Problem.
Beamtenköpfe können nämlich sehr, sehr starrsinnig sein.
Du kennst ja die Brucker Zulassung, die auch kleines Teehaus genannt wird.:biggrinn:
 
Last edited:
Ach da gibt es eine Frist:shok:

Na dann werde ich mein Fahrwerk mit Abnahme aus April 2021 mal schnell eintragen lassen. Wollte es eigentlich auch zusammen mit den jetzigen Rädern/Spurplatten + APR Ansaugung im Frühjahr erledigen. Meinen Erfahrungen nach ist man hier im ländlichen Osten aber irgendwie entspannter bzgl. der "Tuning-Szene"......im Büro wie auch auf den Straßen.
 
Na eigentlich heißt es "....bei nächster Gelegenheit....." oder bei Spezialabnahmen (glaube 21er) "....unverzüglich....".
 
bei einem Fahrwerk steht doch normaler Weise drauf, so kenne ich das, das es sofort eingetragen werden muss.
 
Ach da gibt es eine Frist:shok:

Na dann werde ich mein Fahrwerk mit Abnahme aus April 2021 mal schnell eintragen lassen. Wollte es eigentlich auch zusammen mit den jetzigen Rädern/Spurplatten + APR Ansaugung im Frühjahr erledigen. Meinen Erfahrungen nach ist man hier im ländlichen Osten aber irgendwie entspannter bzgl. der "Tuning-Szene"......im Büro wie auch auf den Straßen.
So ist es bei mir auch …. Ich wollte es dann alles auf einmal machen lassen.

@turbopopel - du machst mir wieder sorgen …. Abnahme ist für mich Abnahme. Egal in einem Monat oder in einem Jahr. Aber vielleicht bin ich zu einfach gestrickt. Zweifel des Öfteren an unserem Bürokratismus.
 
Es steht eigentlich immer unten bei den Papieren der Prüfstelle die zur Abnahme gehören drin ob das ganze Unverzüglich oder bei der Nächsten Befassung mit den Papieren eingetragen werden muss.
 
Hallo zusammen,

also erstmal ist es wirklich so, dass es Unterschiede gibt.
19/3 kann man mitführen, oder bei nächster Gelegenheit eintragen.
Ist allerdings z.B. eine Leistungssteigerung dabei, ist es wieder unverzüglich zu machen, da ja tech. Daten wie Leistung usw. geändert wurden. Da ist dann sogar der Brief (Fahrzeugbescheinigung Teil 2 zu ändern)

19/2 oder 21`er müssen unverzüglich umgetragen werden.

Jetzt aber Besonderheiten bei Kombinationen.
Beispiel 1) Ein Gewindefahrwerk auf Serienrädern ist eine einfache 19/3
Beispiel 2) Räder mit Teilegutachten bei Serienfahrwerk ist auch eine einfache 19/3
Beispiel 3) Die Kombination von Gewindefahrwerk und Rädern ist eine 19/2 (sogenannte Einzelabnahme) und muss Umgetragen werden

Und jetzt die Problematik, die wahrscheinlich hier im oben genannten Thema zur Prüfung geführt hat.
Werden Beispiel 1 und 2 nacheinander und unabhängig voneinander gemacht, ist das ein Problem. Ist die erste Eintragung in den Papieren, dann ist eigentlich klar, dass sie berücksichtigt wurde. Ist sie noch nicht in den Papieren, sollte der Prüfer sich bei seinem Bericht zwingend darauf berufen, dass der Prüfbericht der ersten Eintragung berücksichtigt wurde, oder aber er fasst die Eintragungen zusammen und schreibt die vorangegangene Eintragung noch einmal mit in seine.
Macht er das nicht, ist es eben für die Zulassungsstelle unplausibel.
Es könnte ja sein, dass man Räder hat eintragen lassen, nimmt sie runter, verbaut das Fahrwerk und lässt dieses mit den Serienrädern eintragen.
Dann darf ich das auch nie zusammen fahren und die Zulassungsstelle kann es nicht zusammen in die Fahrzeugpapiere übernehmen.
 
Danke ! Für die Versachlichung des Themas .
 
Hallo zusammen,

also erstmal ist es wirklich so, dass es Unterschiede gibt.
19/3 kann man mitführen, oder bei nächster Gelegenheit eintragen.
Ist allerdings z.B. eine Leistungssteigerung dabei, ist es wieder unverzüglich zu machen, da ja tech. Daten wie Leistung usw. geändert wurden. Da ist dann sogar der Brief (Fahrzeugbescheinigung Teil 2 zu ändern)

19/2 oder 21`er müssen unverzüglich umgetragen werden.

Jetzt aber Besonderheiten bei Kombinationen.
Beispiel 1) Ein Gewindefahrwerk auf Serienrädern ist eine einfache 19/3
Beispiel 2) Räder mit Teilegutachten bei Serienfahrwerk ist auch eine einfache 19/3
Beispiel 3) Die Kombination von Gewindefahrwerk und Rädern ist eine 19/2 (sogenannte Einzelabnahme) und muss Umgetragen werden

Und jetzt die Problematik, die wahrscheinlich hier im oben genannten Thema zur Prüfung geführt hat.
Werden Beispiel 1 und 2 nacheinander und unabhängig voneinander gemacht, ist das ein Problem. Ist die erste Eintragung in den Papieren, dann ist eigentlich klar, dass sie berücksichtigt wurde. Ist sie noch nicht in den Papieren, sollte der Prüfer sich bei seinem Bericht zwingend darauf berufen, dass der Prüfbericht der ersten Eintragung berücksichtigt wurde, oder aber er fasst die Eintragungen zusammen und schreibt die vorangegangene Eintragung noch einmal mit in seine.
Macht er das nicht, ist es eben für die Zulassungsstelle unplausibel.
Es könnte ja sein, dass man Räder hat eintragen lassen, nimmt sie runter, verbaut das Fahrwerk und lässt dieses mit den Serienrädern eintragen.
Dann darf ich das auch nie zusammen fahren und die Zulassungsstelle kann es nicht zusammen in die Fahrzeugpapiere übernehmen.
Danke für deine Erläuterung:

Es sind die OZ Felgen schon eingetragen mit Rad / reifenkombi 235 und 255/235. es sind auch Federn eingetragen , die mit der Abnahme des Fahrwerkes gestrichen werden bzw. ausgetragen, so wurde es vermerkt. Somit ist ja die Abnahme unter Berücksichtigung der OZ Räder berücksichtigt bzw. wurde auch tatsächlich so geprüft.
Habe leider die Unterlagen nicht da, sonst würde ich ein Foto anhängen.
 
Zur Info , die Unterlagen sollen lt. Meinem Kumpel der Clearingstelle TÜV vorliegen. Altdeutsch - der Klärungsstelle ….
 
Danke für deine Erläuterung:

Es sind die OZ Felgen schon eingetragen mit Rad / reifenkombi 235 und 255/235. es sind auch Federn eingetragen , die mit der Abnahme des Fahrwerkes gestrichen werden bzw. ausgetragen, so wurde es vermerkt. Somit ist ja die Abnahme unter Berücksichtigung der OZ Räder berücksichtigt bzw. wurde auch tatsächlich so geprüft.
Habe leider die Unterlagen nicht da, sonst würde ich ein Foto anhängen.

Das hört sich doch gut an
 
Danke für deine Erläuterung:

Es sind die OZ Felgen schon eingetragen mit Rad / reifenkombi 235 und 255/235. es sind auch Federn eingetragen , die mit der Abnahme des Fahrwerkes gestrichen werden bzw. ausgetragen, so wurde es vermerkt. Somit ist ja die Abnahme unter Berücksichtigung der OZ Räder berücksichtigt bzw. wurde auch tatsächlich so geprüft.
Habe leider die Unterlagen nicht da, sonst würde ich ein Foto anhängen.

Das hört sich doch gut an
Danke , wenigstens ein Hoffnungsschimmer ….
Warten wir ab, ich halte euch auf dem Laufenden👍
 
Hallo zusammen,

19/2 oder 21`er müssen unverzüglich umgetragen werden.

Beispiel 3) Die Kombination von Gewindefahrwerk und Rädern ist eine 19/2 (sogenannte Einzelabnahme) und muss Umgetragen werden
etwas OT, aber
wie Du ja weist mussten ja bei meinen CLA 45s mit Serienfahrwerk die Winterfelgen 8x19 ET 45 (mit ABE für genau das Fahrzeug) - die aber leider trotz Freigabe nicht über den Bremssattel gepasst haben und deswegen 12,5mm Distanzen brauchten mit einer 19(2) für schlanke 180€ eingetragen werden.
Die Felgen gab es ja auch mit einer TÜV Freigabe in ET30.
Hier sieht man genau wie stark hier eben auf sowas geachtet wird - Obwohl eine Felgen ET mit Freigabe vorhanden war und die Distanzen unter dem Bereich der anderen Freigabe liegen wird der ganze "Aufwand" betrieben - Für Distanzen.

Die Einzelabnahme sah dann so aus, dass die Suche nach der Fahrgestellnummer der längste Prüfpunkt war und man den Wagen fotografiert hat und das eintragen war das längste ;).
Verschränkung prüfen - Fehlanzeige -

Als ich damals meinen kompletten Sachen vom RS3 8PA habe eintragen lassen - gab es eine 2.te gut gefüllte Seite im Fahrzeugschein - ich hatte das damals "zeitnah" erledigt - hat damals keinen interessiert das das schon >1 Jahr her war ;)
Die arme Sachbearbeiterin hat ganz schön gestöhnt beim Tippen auf der Schreibmaschine.... :biggrinn: - sie musste den Zettel 2 mal tippen wg. Zahlendreher...
 
Die Einzelabnahme sah dann so aus, dass die Suche nach der Fahrgestellnummer der längste Prüfpunkt war und man den Wagen fotografiert hat und das eintragen war das längste ;).
Verschränkung prüfen - Fehlanzeige -

Das ist halt Deutschland
Die Bürokratie steht eben an erster Stelle.
Ein Prüfer darf fast nichts mehr alleine entscheiden, Hauptsache er hat so viele Unterlagen wie möglich und eine tolle Dokumentation inkl. Bildern, damit man später auch jederzeit alles genau prüfen kann
 
Die Einzelabnahme sah dann so aus, dass die Suche nach der Fahrgestellnummer der längste Prüfpunkt war und man den Wagen fotografiert hat und das eintragen war das längste ;).
Verschränkung prüfen - Fehlanzeige -

Das ist halt Deutschland
Die Bürokratie steht eben an erster Stelle.
Ein Prüfer darf fast nichts mehr alleine entscheiden, Hauptsache er hat so viele Unterlagen wie möglich und eine tolle Dokumentation inkl. Bildern, damit man später auch jederzeit alles genau prüfen kann
Du hast dich verschrieben du hast sicher gemeint
"damit man später auch jederzeit alles anzweifeln kann"
 
Die Einzelabnahme sah dann so aus, dass die Suche nach der Fahrgestellnummer der längste Prüfpunkt war und man den Wagen fotografiert hat und das eintragen war das längste ;).
Verschränkung prüfen - Fehlanzeige -

Das ist halt Deutschland
Die Bürokratie steht eben an erster Stelle.
Ein Prüfer darf fast nichts mehr alleine entscheiden, Hauptsache er hat so viele Unterlagen wie möglich und eine tolle Dokumentation inkl. Bildern, damit man später auch jederzeit alles genau prüfen kann
Du hast dich verschrieben du hast sicher gemeint
"damit man später auch jederzeit alles anzweifeln kann"
So sehe ich das auch , da ist ja der Prüfer (Ingenieur) nicht mehr wirklich befähigt ein Abnahme auszustellen … wenn hinterher es angezweifelt wird, vor allem von einem technisch unwissenden Bürokrat.
 
Dann braucht sich aber auch keiner darüber aufregen wenn er stillgelegt wird, der ist dann selber schuld.
 
Dann braucht sich aber auch keiner darüber aufregen wenn er stillgelegt wird, der ist dann selber schuld.
Aber dafür lasse ich ja eine Abnahme machen , um evtl. Probleme aufzudecken und Safe zu sein. Im Falle eines Problem bekomme ich ja auch keine Abnahme (normalerweise). Ich würde verstehen wenn eine 2. versierte Person (Tüvler usw.) die Abnahme anzweifeln würde.
 
Dann braucht sich aber auch keiner darüber aufregen wenn er stillgelegt wird, der ist dann selber schuld.
Aber dafür lasse ich ja eine Abnahme machen , um evtl. Probleme aufzudecken und Safe zu sein. Im Falle eines Problem bekomme ich ja auch keine Abnahme (normalerweise). Ich würde verstehen wenn eine 2. versierte Person (Tüvler usw.) die Abnahme anzweifeln würde.
Genau so sehe ich das auch
 
Eigentlich eine Frechheit wenn so ein Sesselfurz - Sachbearbeiter die Arbeit des prüfingenieurs infrage stellt.
 
Der stellt doch die Abnahme gar nicht in Frage.
Der weis nur nicht ob er das alles zusammen eintragen kann.
 
Jetzt warten wir einfach mal , ich will niemanden was unterstellen. Der Mann macht seine Arbeit und man wird sehen, was rauskommt …
 
Meine Fahrwerksabnahme (21er) wurde nun, 10 Monate nach der Prüfung, ohne Probleme eingetragen. Habe es per Zulassungsdienst machen lassen. Ich dachte mir, dass die evtl. nen guten Draht zu den Bearbeitern haben, wenn die da quasi 2 x pro Woche aufschlagen. Jetzt werde ich die aktuellen Räder und Platten separat angehen.
 
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