8PA Leistungsteigerung mit oder ohne TÜV

Stevens

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Hallo

Hab heute von einem Tuner erfahren dass die meisten seiner Kunden die Leistungsteigerung ohne TÜV Abnahme und Eintragung machen lassen.

Wenn das so gemacht wird ist doch jeglicher Versicherungschutz verloren - oder?
Das heißt doch das mit dem KFZ nicht am Strassenverkehr teilgenommen werden darf, da er nicht mehr der Betriebserlaubniss entspricht

Bin gewiss kein Paragraphen Reiter - aber die Aussage von dem Tuner hat mich doch sehr verwundert.
 
Genau so ist es, die Betriebserlaubnis erlischt.

Klar, wenn es reines Chiptuning ist merkt man das bei einer Polizeikontrolle ansich nicht,
geschieht dann aber ein Unfall und das Auto wird genau angeschaut hat man natürlich
ein Problem.

Des Weiteren müsste eine Leistungssteigerung ansich auch bei der Versicherung bekannt
gemacht werden.
 
habe alle meine Tuning-Boxen noch nie eintragen lassen.
Rechtlich gesehen stimmt das schon, was der Tuner sagt.
Aber im Falle eines Unfalls muss dann doch schon das Tuning im direkten Zusammenhang mit dem Unfall sein, damit sich die Versicherung von der Haftung entziehen kann. Aber ne kleine Strafe/Buße gibt's trotzdem.

Gruß Roland
 
cashburner said:
habe alle meine Tuning-Boxen noch nie eintragen lassen.
Rechtlich gesehen stimmt das schon, was der Tuner sagt.
Aber im Falle eines Unfalls muss dann doch schon das Tuning im direkten Zusammenhang mit dem Unfall sein, damit sich die Versicherung von der Haftung entziehen kann. Aber ne kleine Strafe/Buße gibt's trotzdem.

Gruß Roland

Ist das wirklich so das der Zusammenhang des Tunings zum Unfall gegeben sein muß?
Ich denke nicht.
Die Versicherung sagt doch - das getunte Auto hätte gar nicht auf die Strasse dürfen, darum kein Versicherungsschutz.
 
ich weiß das von nem Anwalts-Kumpel.
Man darf nicht grundsätzlich davon ausgehen. Die Gerichte entscheiden von Fall zu Fall anders.
Das selbe gilt ja auch für andere Dinge, welche die Betriebserlaubnis zum Erlöschen bringt. Z.B. ist es weitaus schlimmer, mit eBay-Xenonbrennern-H4-Ersatz-Lampen in einem Golf III-Reflektor zu fahren - die Blenden nur und bringen kein Licht vor das Auto.
Da müssten dann bei hunderten von Fällen die Versicherungen nicht bezahlen.

Gruß Roland
 
Bei uns ist es auch so, 80% der Kunden wünschen keine Eintragung.
Dadurch steht die Leistungssteigerung nirgens und wenn man das Auto mal ohne verkaufen will, gibts da auch kein Problem.
Viele wollen es auch nicht eintragen lassen, damit sie beim Audi Händler vor Ort keine Diskussion wegen der Garantie haben wollen und das Geld für eine Zusatversicherung einfach sparen möchten.

Rein rechtlich wird auch noch unterschieden, ob man etwas Eintargungsfähiges verbaut hat, oder nicht.
Und dann müßte in diesem Fall nach einem Unfall das Steuergerät demontiert werden und zur Überprüfung nach Audi oder Bosch.
Der Audi Händler vor Ort kann das nicht auslesen und fest stellen.

Von einem demontierten und überprüften Steuergerät habe ich aber noch nie etwas gehöhrt.

Nicht dest trotz, erkennt man den vernünftigen Tuner daran, das er die Eintragung zumindest anbietet und machen kann.
 
Hallo Leute,
lasst euch doch die Leistungssteigerung als Blattgutachten eintragen.
Dann könnt ihr immer noch entscheiden, ob ihr es der Versicherung meldet (HUK 24 verlangt übrigens kein Zuschlag!).
Und falls mal was passiert, habt ihr zumindest die TÜV ABnahme und nur vergessen zur Zulassungstelle zu gehen und die Leistung in den KFZ-Schein einzutragen....
Gruß
Dirk
 
RS3-Dirk said:
Hallo Leute,
lasst euch doch die Leistungssteigerung als Blattgutachten eintragen.
Dann könnt ihr immer noch entscheiden, ob ihr es der Versicherung meldet (HUK 24 verlangt übrigens kein Zuschlag!).
Und falls mal was passiert, habt ihr zumindest die TÜV ABnahme und nur vergessen zur Zulassungstelle zu gehen und die Leistung in den KFZ-Schein einzutragen....
Gruß
Dirk


Vor der Idee her nicht schlecht.
Rechtlich allerdings auch nicht viel besser.

Durch die Eintragung nach §19/2 erlischt die Betriebserlaubnis und wird erst mit Ausstellen des geänderten KFZ Scheines wieder durch die Zulassungsstelle erteilt.


Gruß

Marcel
 
Daher habe ich nun nach über einem Jahr nach der TÜV-Abnahme endlich bei der Zulassungsstelle meine Winterfelgen in die Zulassungsbescheinigung eintragen lassen :biggrinn: :biggrinn: :biggrinn:

Gruß Roland
 
Hallo Zusammen!

Die Frage, ob die Vericherungen bezahlt oder nicht, ist die eine Kiste. Die andere ist, dass es, egal ob Box oder modifiziertes Steuergerät, FAHREN OHNE BETRIEBSERLAUBNIS ist. Passiert ein Unfall, und es geht um Blech, hat man im dümmsten Fall Kosten die von der Versicherung nicht übernommen werden. Geht es um Personenschäden, oder wird der Unfall in Richtung Fahrlässigkeit, Straftatverdacht gelenkt, sieht die Welt verdammt beschissen aus, wenn man ohne Betriebserlaubnis unterwegs war. Und in einem solchen Fall kommen Gutachter ins Spiel.....
Ich persönlich habe meine Leistungssteigerungen immer offengelegt/eingetragen. Ebenso finde ich es schlicht und ergreifend Betrug, wenn Leute ein Auto mit "Serienleistung" kaufen, dass z.B. 50000 Kilometer mit einer Box am Applikationslimit gelaufen ist.

Gruß technokrates
 
Hey Techno, auch wenn ich deine Meinung fast komplett teile, ist es in Deutschland immer noch weitreichend falsch verbreitet das du keinen Versicherungsschutz in dem Falle hättest. Vielleicht auch gut so das diese falsche Meinung sich dauerhaft hält .... Nach dem PflVG hast du immer Schutz in deiner Kraftfahrthaftpflicht, egal ob die BE erloschen ist! Und dann Gott sei es gedankt auch und gerade bei Personenschäden! Nicht auszudenken wenn wir das Gesetz nicht hätten.... Den Regress von 5000€ ( u.U 7500€ ) lass ich da mal aussen vor. Dein Kaskoschutz ist dann weg, das ist richtig aber bei Personenschäden ist das in der Regel der kleinste Teil. Wir haben derzeit gerade einen max Personenschaden für den wir knapp 7 Mio Rückstellungen bilden mussten , Wachkoma, volles Programm.... Da ist der Kaskoanteil lächerlich!
 
es ist gut darüber informiert zu sein....
Off topic
gehört zwar nicht zum Topic, aber ich muss es loswerden, da ich hier die Gesetzsprechung total
für Banane halte...
:aufgeben: :aufgeben: :aufgeben:
Für die original Bremse und die Verbesserungen müsste Audi den goldenen Engel bekommen.
Denn Sicherheit geht vor.
 
Lexmaul said:
Hey Techno, auch wenn ich deine Meinung fast komplett teile, ist es in Deutschland immer noch weitreichend falsch verbreitet das du keinen Versicherungsschutz in dem Falle hättest.

Moin Lex!

Als ich meinte, dass im dümmsten Fall Kosten von der Versicherung nicht übernommen werden, wollte ich mich nicht auf den Haftpflichtanteil beziehen. Das hat mir meine Frau auch schon klar gemacht. (elende Juristen :))

Aber trotzdem vielen Dank, dass du nochmal Licht ins Dunkel gebracht hast! :good:

Gruß technokrates
 
hat von euch zufällig jemand ein Gutachten über eine Leistungssteigerung - würde gern mal sehen was da so drauf steht?

Der Tüver muss ja den Daten vertrauen auf dem Gutachten, eine TÜV Prüfung kann er ja schlecht machen, höchstens eine Probefahrt und feststellen, dass wer Wagen schnell ist :biggrinn:
 
aber welcher tüver trägt es dir ein? da wird dir jeder nen vogel zeigen, wenn du sagst du hast eine software von xyz drauf.
und sobald du andere hardware hast (und das fängt ja schon beim llk an), bist du da eh raus... daher sind ja mtm und co. auch so teuer, da die ganzen steps mit tüv angeboten werden.
 
Ich fahre original, geht nicht um Eintragung bei mir. Also gibt's bei MTM etc kein Gutachten, sondern die machen dies alles per Einzelabnahme oder wie soll die Abnahme laufen?
 
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