8VA-VFL Polizeikontrolle - Dezibelmessung

papastone

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Hi,

irgendwo hier im Forum wurde doch mal beschrieben, wie die Polizei eine DB-Messung duchzuführen hat.
Beim VFL muss es mit geschlossenen Klappen sein ?!
Und dann die Drehzahl, welche im Schein eingetragen ist.
d.h. Motor im Stand, Klappen zu, Drehzahl gem. Schein halten und wieder vom Gas gehen.

Ist das so richtig?

Kann man sowas mit der Iphone App machen? Oder ist sowas eher ungenau?
 
Zur App könnte folgender Link ein wenig Info geben Lautstärek Apps . Zur eigentlichen Fragen heißt es offiziell, es ist in dem Zustand zu messen der per Default beim Start(Anlassen) vorgegeben ist. Deswegen ist dies ja in der Regel der Zustand mit geschlossenen Klappen, egal in welchem Modus das Fahrzeug vorher abgestellt wurde
 
Zur App könnte folgender Link ein wenig Info geben Lautstärek Apps . Zur eigentlichen Fragen heißt es offiziell, es ist in dem Zustand zu messen der per Default beim Start(Anlassen) vorgegeben ist. Deswegen ist dies ja in der Regel der Zustand mit geschlossenen Klappen, egal in welchem Modus das Fahrzeug vorher abgestellt wurde

Das ist korrekt. Es wird in dem Fahrmodus gemessen, der bei Fshrzeugstart automatisch vorliegt. Zu den Apps ist zusagen, dass das als nicht "verwertbar" gilt. Eine Messung ist zwingend mit Schallpegelmessgerät durchzuführen.

Misst ein Beamter mit App und begründet darauf weitere polizeiliche Maßnahmen sind die vor Gericht nicht haltbar, da keine Eichung des "Messgerätes", in dem Fall Smartphone, vorliegt. Also wäre das anfechtbar.

Zu dem muss im 45 Gradwinkel zur Abgasmündung, im Abstand von 50cm und 20cm Höhe über dem Erdboden gemessen werden.
 
Super Danke, mit den Infos kann was anfangen. Ich überlege mir gerade schon ein Richtlinienblatt ins Auto zu legen um der Rennleitung ein wenig Hilfestellung zu geben.
Was man da manchmal im TV mit Soko Tuning usw. sieht grenzt ja schon fast an Inkompetenz :boys_0222:
 
Super Danke, mit den Infos kann was anfangen. Ich überlege mir gerade schon ein Richtlinienblatt ins Auto zu legen um der Rennleitung ein wenig Hilfestellung zu geben.
Was man da manchmal im TV mit Soko Tuning usw. sieht grenzt ja schon fast an Inkompetenz :boys_0222:

Ich meine mich zu erinnern dass so ein Auszug hier schon mal gepostet wurde, finde es nur leider nicht mehr.
Würde ich mir auch gerne in den VFL legen - in München weiß man nie :boyspiegeleier:
 
Ja ok verstehe. Klasse.
Und im Fzg-Schein steht die Drehzahl und DB, welche das Auto im Stand haben soll?
 
Ja ok verstehe. Klasse.
Und im Fzg-Schein steht die Drehzahl und DB, welche das Auto im Stand haben soll?
Genau unter den Feldern U.1 und U.2 auf der dritten Seite Innen
 
5 Dezibel sind immer Messtoleranz. Die musst du auf den Wert im Feld U.1 noch draufrechnen. Beispiel: 88Dezibel bei 3750 U/min heißt bis 93 DB ist dein RS3 noch in der Toleranz
 
Soweit ich weiß dürfen die streifenbeamten auch mit ungeeichten sachen messen. Der hintergrund ist der das die das nur machen um ihren Verdacht zu erhärten. Eine vorwerfbare überschreitung darf dann nur ein Sachverständiger ( Tüv) feststellen und dies darf dann auch nur für eine Bestrafung angenommen werden.
Rein theoretisch können die auch sagen das sie nur den verdacht haben der ist zu laut und jemanden Stillegen und überprüfen lassen. Die messungen sind nur um Sich selber abzusichern. Wenn später bei der Überprüfung aber raus kommt das diese Maßnahme nicht gerechtfertigt war kannst du auf Schadenersatz klagen
 
Mal kurz OT:
wieviel sind denn bei euch eingetragen?
Bei meinem 367PS sind bei 3750 U/Min 90db.
 
Soweit ich weiß dürfen die streifenbeamten auch mit ungeeichten sachen messen. Der hintergrund ist der das die das nur machen um ihren Verdacht zu erhärten. Eine vorwerfbare überschreitung darf dann nur ein Sachverständiger ( Tüv) feststellen und dies darf dann auch nur für eine Bestrafung angenommen werden.
Rein theoretisch können die auch sagen das sie nur den verdacht haben der ist zu laut und jemanden Stillegen und überprüfen lassen. Die messungen sind nur um Sich selber abzusichern. Wenn später bei der Überprüfung aber raus kommt das diese Maßnahme nicht gerechtfertigt war kannst du auf Schadenersatz klagen

So ist es. Und der Verdacht er sei zu laut dürfte beim VFL schnell aufkommen, man hört ihn immerhin kilometerweit :)
 
Mal kurz OT:
wieviel sind denn bei euch eingetragen?
Bei meinem 367PS sind bei 3750 U/Min 90db.

Genau das ist das Problem des VFL. ;)
Das hat Audi mit dem FL korrigiert
 
Euer ernst?
Ich dachte, dass es genau andersrum ist?!
Der FL hat mehr db eingetragen, als der VFL???
 
Ja bei meinem FL stehen 98 bei 3750rpm
 
Noch wird gelacht. Vielleicht ist das VFL bald von der nächsten SW-Aktion betroffen, nach TT RS und R8.
 
ja, das ist der Vorteil vom FL, 98 plus 5 Toleranz, da darf er dann schon ziemlich brüllen. :biggrinn:
 
Euer ernst?
Ich dachte, dass es genau andersrum ist?!
Der FL hat mehr db eingetragen, als der VFL???

Das liegt einfach daran dass das Standgeräusch nicht durch gesetzliche Vorgaben reglementiert wird. Du könntest theoretisch noch einige Db mehr eingetragen haben.....wäre kein Problem. Verbindliche Vorgabe gibt es nur für das Fahrgeräusch. Das Messprodzedere ist genau vorgegeben. In diesem "Messfenster" halten alle Fahrzeuge VFL und FL ihre Vorgaben ein. Deshalb war Audi auch "schlau" und hat bei den FL den Db Wert im KFZ Schein nach oben gezogen damit die Halter keine Probleme bei einer Fahrzeugkontrolle bekommen.
Die Messung muss bei Default, also in dem Modus stattfinden, der nach dem Motorstart automatisch vorgegeben ist. Dies gilt allerdings nur für Fahrzeuge die vor dem 01.07.2016 erstmals eine Typzulassung erhalten haben. Alle RS3 die danach typzugelassen wurden müssen unter allen schaltbaren Fahrmodis (auch Dynamik) die Grenzwerte einhalten. Deshalb haben die FL in der Regel nur noch ein verhaltenes Backfire, die OPF gar keins mehr.
Das Problem ist oft dass die Polizei (oftmals sogar der TÜV Prüfer) diese Regelungen nicht genau kennt. Ich weiß von Fällen bei denen die Polizei/TÜV auf eine Messung in allen Betriebsmodis auch bei Fahrzeugen nach alter Typgenehmigung bestanden hat. Das Ergenis war dann eine Stillegung/Beschlagnahme und ein Haufen Ärger bis man endlich einen kompetenten Mann hatte der das ganze dann aufklärte.
 
Ich weiß nicht wie es bei euch ist, aber ich "nutze" die Klappe hauptsächlich während der Fahrt, also im Stand ist es mir vollkommen egal, ob man die Klappe öffnen kann, oder eben nicht. Eine Nachrüst-AGA mit TÜV, die immer im Stand geschlossen ist, egal welcher Fahrmodus, ist meiner Meinung gar nicht so verkehrt :)
 
Euer ernst?
Ich dachte, dass es genau andersrum ist?!
Der FL hat mehr db eingetragen, als der VFL???

Das liegt einfach daran dass das Standgeräusch nicht durch gesetzliche Vorgaben reglementiert wird. Du könntest theoretisch noch einige Db mehr eingetragen haben.....wäre kein Problem. Verbindliche Vorgabe gibt es nur für das Fahrgeräusch. Das Messprodzedere ist genau vorgegeben. In diesem "Messfenster" halten alle Fahrzeuge VFL und FL ihre Vorgaben ein. Deshalb war Audi auch "schlau" und hat bei den FL den Db Wert im KFZ Schein nach oben gezogen damit die Halter keine Probleme bei einer Fahrzeugkontrolle bekommen.
Die Messung muss bei Default, also in dem Modus stattfinden, der nach dem Motorstart automatisch vorgegeben ist. Dies gilt allerdings nur für Fahrzeuge die vor dem 01.07.2016 erstmals eine Typzulassung erhalten haben. Alle RS3 die danach typzugelassen wurden müssen unter allen schaltbaren Fahrmodis (auch Dynamik) die Grenzwerte einhalten. Deshalb haben die FL in der Regel nur noch ein verhaltenes Backfire, die OPF gar keins mehr.
Das Problem ist oft dass die Polizei (oftmals sogar der TÜV Prüfer) diese Regelungen nicht genau kennt. Ich weiß von Fällen bei denen die Polizei/TÜV auf eine Messung in allen Betriebsmodis auch bei Fahrzeugen nach alter Typgenehmigung bestanden hat. Das Ergenis war dann eine Stillegung/Beschlagnahme und ein Haufen Ärger bis man endlich einen kompetenten Mann hatte der das ganze dann aufklärte.

Gibt es irgendwo ein Offizielles "Dokument" wo das so festgehalten ist?
Würde mir das gerne ins Auto legen - nicht dass ein Beamter auf die Idee kommt bei der Messung auf Dynamic zu schalten in meinem VFL
 
Euer ernst?
Ich dachte, dass es genau andersrum ist?!
Der FL hat mehr db eingetragen, als der VFL???

Das liegt einfach daran dass das Standgeräusch nicht durch gesetzliche Vorgaben reglementiert wird. Du könntest theoretisch noch einige Db mehr eingetragen haben.....wäre kein Problem. Verbindliche Vorgabe gibt es nur für das Fahrgeräusch. Das Messprodzedere ist genau vorgegeben. In diesem "Messfenster" halten alle Fahrzeuge VFL und FL ihre Vorgaben ein. Deshalb war Audi auch "schlau" und hat bei den FL den Db Wert im KFZ Schein nach oben gezogen damit die Halter keine Probleme bei einer Fahrzeugkontrolle bekommen.
Die Messung muss bei Default, also in dem Modus stattfinden, der nach dem Motorstart automatisch vorgegeben ist. Dies gilt allerdings nur für Fahrzeuge die vor dem 01.07.2016 erstmals eine Typzulassung erhalten haben. Alle RS3 die danach typzugelassen wurden müssen unter allen schaltbaren Fahrmodis (auch Dynamik) die Grenzwerte einhalten. Deshalb haben die FL in der Regel nur noch ein verhaltenes Backfire, die OPF gar keins mehr.
Das Problem ist oft dass die Polizei (oftmals sogar der TÜV Prüfer) diese Regelungen nicht genau kennt. Ich weiß von Fällen bei denen die Polizei/TÜV auf eine Messung in allen Betriebsmodis auch bei Fahrzeugen nach alter Typgenehmigung bestanden hat. Das Ergenis war dann eine Stillegung/Beschlagnahme und ein Haufen Ärger bis man endlich einen kompetenten Mann hatte der das ganze dann aufklärte.

Gibt es irgendwo ein Offizielles "Dokument" wo das so festgehalten ist?
Würde mir das gerne ins Auto legen - nicht dass ein Beamter auf die Idee kommt bei der Messung auf Dynamic zu schalten in meinem VFL

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R0540

Das wäre die originale EU-Richtlinie im Detail.
 
Das wäre die originale EU-Richtlinie im Detail.

Perfekt, danke, kurz Seite 27-31 ausgedruckt und das kommt direkt ins Handschuhfach :)

Den Anhang wo drin steht dass auch alle anderen Modis geprüft werden müssten lass ich gepflegt weg :boys_0136: da im Haupttext steht es ist im Standartmodi zu messen :laie_60a:
 
Das wäre die originale EU-Richtlinie im Detail.

Perfekt, danke, kurz Seite 27-31 ausgedruckt und das kommt direkt ins Handschuhfach :)

Den Anhang wo drin steht dass auch alle anderen Modis geprüft werden müssten lass ich gepflegt weg :boys_0136: da im Haupttext steht es ist im Standartmodi zu messen :laie_60a:

Auf welcher Seite steht das mit "in allen Modi"?
 
Anhang 7.....VII.
 
Zitat:
Dieser Anhang beschreibt das Messverfahren für die Bewertung, ob das Fahrzeug die zusätzlichen Bestimmungen zu Geräuschemissionen (ASEP) gemäß Artikel 7 erfüllt.

Die Genehmigung der EG Typennummer vom Facelift ist vor dem 01.07.2016 erteilt worden und unterliegt demnach noch nicht dem ASEP Messverfahren. Erst ab dem OPF Modell ist dies der Fall.
 
Sprich selbst die FL fahrer müssen gesetzlich also NUR im StandartModi gemessen werden oder sehe ich das falsch?
 
Wo genau steht das? Möcht ich auch noch ausdrucken und ins auto werfen :biggrinn:
 
Wo genau steht das? Möcht ich auch noch ausdrucken und ins auto werfen :biggrinn:
Naja, ob das Facelift noch eine Typgenehmigung nach dem alten Messverfahren hat weiß ich ehrlich gesagt nicht. Schließlich ist er erst 2017 erstmals zugelassen worden. Sollte es aber so sein dann greift auch die alte Typgenehmigung mit den entsprechenden Vorschriften. Die "alte" Vorschrift findet ihr hier.....



In Punkt 6.1.1. Zudem im Anhang 3 Punkt 2.2.3 außerdem die Vorgaben für die Standgeräuschmessung in 3.2.5.2

Regelung Geräusch Typgenehmigung vor 01.07.2016

Genaue Vorgaben zum Messverfahren macht das Verkehrsblatt 5/2018 des Bundesministerium für Verkehrund digitale Infrastruktur auf Seite Seite 9. Hier wird ganz klar vorgegeben wie zu messen ist und in welchen Betriebsmodis.

Verkehrsblatt 5/2018

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen
 
Mir wird auch jetzt wieder klar warum wir immer mehr Beamte brauchen.
Auch das die Polizeibeamten und die Prüfer langsam selbst nimmer wissen was jetzt legal bzw. illegal ist.

Warum müßen die Dinge immer so kompliziert geschrieben werden??
 
Zitat:
Dieser Anhang beschreibt das Messverfahren für die Bewertung, ob das Fahrzeug die zusätzlichen Bestimmungen zu Geräuschemissionen (ASEP) gemäß Artikel 7 erfüllt.

Die Genehmigung der EG Typennummer vom Facelift ist vor dem 01.07.2016 erteilt worden und unterliegt demnach noch nicht dem ASEP Messverfahren. Erst ab dem OPF Modell ist dies der Fall.

In meiner Zulassungsbescheinigung Teil I (FL Limo) unter der Zahl 6 (Datum zu EG-Typgenehmigung oder ABE) steht als Datum der 03.05.2017. Wäre dann nach dem 01.07.2016 - oder ist das was anderes?
 
Naja, ob das Facelift noch eine Typgenehmigung nach dem alten Messverfahren hat weiß ich ehrlich gesagt nicht. Schließlich ist er erst 2017 erstmals zugelassen worden. Sollte es aber so sein dann greift auch die alte Typgenehmigung mit den entsprechenden Vorschriften. Die "alte" Vorschrift findet ihr hier.....
ich habe bei meinem Abgasanlagen Hersteller des Vertrauens extra nachgefragt, da er letztens erst eine Klappenanlage zur EG/EWG Prüfung für den FL hatte. Der wurde nach dem alten Verfahren vom TÜV geprüft.
Ich war bei meinem vorherigen Wagen bei solch einer Prüfung dabei. Mein alter Wagen (Cupra 290) wurde nach der alten Norm geprüft und der Wagen (Cupra 300) von einem Freund von mir, nach der neuen Norm. Bei der neuen Methode werden etliche Sensoren und Messinstrumente im und am Wagen installiert und es werden deutlich mehr Zustände (Gänge, Drehzahl, Beschleunigung etc.) geprüft. Mein Cupra 290 hatte ca. 6-8 Messfahrten, der Cupra 300 ca. 50-55 Fahrten.
 
nochmal eine weitere Frage;
woher weiss man denn, wie laut das Auto während der Fahrt sein darf?
Mal angenommen im Stand besteht man die Messung, dann darf das Auto während der Fahrt ja nicht unendlich laut sein.
Die Dezibel im Fzg-Schein beziehen sich ja auf das Standgeräusch.
Und was ist während der Fahrt? Innerorts und außerorts?
 
Wichtig und kontrolliert wird nur das Standgeräusch bei der eingetragenen Nenndrehzahl. Hatte letztes Jahr erst das vergnügen mit der Dortmunder Polizei. Der Rest ist "egal". Wenn du natürlich mit extremer Lautstärke einer Streife auffällst zweifeln die eventuell an das alles legal ist und dann könnte ein Besuch beim Tüv anstehen...
 
nochmal eine weitere Frage;
woher weiss man denn, wie laut das Auto während der Fahrt sein darf?
Mal angenommen im Stand besteht man die Messung, dann darf das Auto während der Fahrt ja nicht unendlich laut sein.
Die Dezibel im Fzg-Schein beziehen sich ja auf das Standgeräusch.
Und was ist während der Fahrt? Innerorts und außerorts?
Im Schein ist das Fahrgeräusch ebenfalls eingetragen.
 
Bisher hatte ich zum Glück noch keine Kontrolle, und ich hoffe das bleibt auch so.
Denn selbst wenn alles Serie ist, dann ist der RS3 neunmal ziemlich laut, wenn man Gas gibt.
Ab bestimmter Drehzahl und Gaspedal Stellung werden doch die Klappen geöffnet, gerade wenn man auf einer zweispurigen Straße fährt, die auch noch beidseitig mit Gebäuden bebaut ist, dann ist es auch Serie so laut, dass bestimmt jeder Cop denkt da ist was nicht legal an dem Wagen.

Und dann hat man die A-Karte, weil der sich nicht wirklich auskennt und eine bloße Vermutung ja wahrscheinlich schon ausreicht, um die Karre ein zu kassieren, bis irgendein Tüvler sich den Wagen angesehen hat.

Oder habt Ihr da andere Meinungen/Erfahrungen?
 
*RS3 nunmal ziemlich laut......*
 
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