8PA Eintragung in Schein bzw. Brief

Roady

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RS3/8PA
Ja
RS3/8VA VFL
Wenn ich jetzt zum bespiel Federn und Auspuff eintragen lasse, reicht es das schreiben vom TÜV mitzuführen oder muß das sofort auch in Schein und Brief geändert werden?

Ich frage deswegen wenn man mehrere Sachen vor hat, zb in einem zeitfester von 1-2 Jahren das man sammelt und nur einmal zum Straßenverkehrsamt fährt!

Ist das rechtens? Oder muß man nach jeder Eintragung sofort dahin?
 
Hey normal muss alles vom TuV unverzüglich eingetragen werden steht zumindest bei mir in den Papieren vom TÜV unverzüglich eintragen in zulassungsbescheinigung Teil 2 ... Gruß Domi PS: ist der TÜV von BW
 
Das hängt von der Art der Eintragung ab.

Eintragungen nach §19/3 brauchen nicht umgetragen werden. Da reicht es wenn man die einfach mit führt

Eintragungen nach §19/2 oder §21 (Sogenannte Einzelabnahmen) müssen umgetragen werde.
 
Roady hat gesagt.:
Wenn ich jetzt zum bespiel Federn und Auspuff eintragen lasse, reicht es das schreiben vom TÜV mitzuführen oder muß das sofort auch in Schein und Brief geändert werden?

Ich frage deswegen wenn man mehrere Sachen vor hat, zb in einem zeitfester von 1-2 Jahren das man sammelt und nur einmal zum Straßenverkehrsamt fährt!

Ist das rechtens? Oder muß man nach jeder Eintragung sofort dahin?


Kommt auf die Eintragung an, wenn es einzelabnahmen sind müssen sie sofort eingetragen werden. Bei Begutachtung über den ordnungsgemäßen Einbau (ABE liegt vor), bei Gelegenheit. :boys_0137:

So oder so ähnlich, meine ich sollte es sein.

Marcel kann es dir genauer sagen.

Siehste, er war schneller. :biggrinn:
 
Spezieller fall Milltek AGA und h&r Federn bei dir (marcel) eintragen lassen.
Müßen die sofort übernommen werden?
 
DomeWÜ hat gesagt.:
Hey normal muss alles vom TuV unverzüglich eingetragen werden

Unverzüglich = ohne schuldhaftes Zögern im kaufmänischen Sinn :10hallo2:
 
Teile ohne passendes Gutachten sofort , alles wo ein Gutachten vorliegt das auf dein.Auto passt , 19/3 Abnahme , kannste sollange du willst mit dir führen und bei passender Gelegenheit in den Brief übertragen lassen , alles andere wie gesagt sofort



Haben die federn ein teilegutachten und du musst keine einzelabnahme machen , dann geht das in.Ordnung wenn du die Tüv Bescheinigung mit im.Auto hast
 
DomeWÜ hat gesagt.:
Hey normal muss alles vom TuV unverzüglich eingetragen werden steht zumindest bei mir in den Papieren vom TÜV unverzüglich eintragen in zulassungsbescheinigung Teil 2 ... Gruß Domi PS: ist der TÜV von BW

:biggrinn: Ich versuch's jetzt auch noch mal verständlich:

wenn in dem mitgelieferten Gutachten der Federn bzw. des Auspuff der RS3 explizid aufgeführt ist, dann gilt der §19/3. D.h., man muss zum TÜV und die dort ausgestellte Bescheinigung einfach bei den Papieren im Auto mitführen.

wenn in dem mitgelieferten Gutachten der Federn bzw. des Auspuff der RS3 nicht aufgeführt ist, muss eine Einzelabnahme durchgeführt werden und hängt stark von dem TÜV-Ingenieur ab. Manche verweigern da eine Abnahme, wenn nicht zumindest ein ähnliches oder vergleichbares Fahrzeug im Gutachten steht.
Anschließend muss (soll) man zeitnah mit der Bescheinigung zur Zulassungsstelle und die Änderung in die Zulassungsbescheinigung eintragen lassen.

Gruß Roland
 
Roady hat gesagt.:
Spezieller fall Milltek AGA und h&r Federn bei dir (marcel) eintragen lassen.
Müßen die sofort übernommen werden?


Nein, musst du nicht.
Einfach die TÜV Papiere mit führen.

Gruß

Marcel
 
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