8Vx-FL17 Kombination Ansaugung, Downpipe, Abgasanlage

Momo9882

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Hallo zusammen.

Ich bin auf der Suche nach einer legalen Möglichkeit eine Ansaugung mit HJS Downpipe und Abgasanlage zu kombinieren.
Von der Akrapovic mit APR Ansaugung und HJS Downpipe weiß ich, allerdings gefällt mir diese optisch nicht und ist mir auch deutlich zu teuer.

Nun zu meinem Fahrzeug: Ich habe einen RS3 8V Facelift Sportback ohne OPF und habe aktuell die HJS Downpipe montiert und möchte diese aufgrund dem Aufwand auch ungern wieder ausbauen.

Über ein paar Tipps würde ich mich sehr freuen.
 
Revo Ansaugung in Kombination mit DTH AGA und HJS Downpipe ist eintragbar. Denke es gehen auch andere Ansaugungen. Schreib einfach mal ne Mail an Werk2. :jc_doubleup:
 
Vielen Dank, habe die Tage jetzt mal etwas rumgefragt. Ein paar Hersteller haben sich nicht gemeldet, allerdings bin ich zu dem Schluss gekommen, dass mir letztendlich nur die APR Akrapovic Kombination übrig bleibt.

Hperformance bietet zwar eine sehr schöne Alternative mit Unterflurkats, Ansaugung und Auspuff incl. Eintragung an, allerdings wäre das nur vor dem Einbau der HJS eine Option gewesen. Trotzdem schon mal vielen Dank.
 
Moin, hast du schon eine Lösung? Ich bin selber kein Profi, aber die HJS Downpipe hat doch eine ECE Zertifizierung. Damit wird ein Teil doch wie OEM gehandhabt. Also müsste die Ansaugung nur eine ABE oder E-Nummer besitzen. So mein Stand dazu. Weiß da wer mehr?
Grüße
 
ECE ist immer nur gültig wenn der Rest Serie ist. Sobald verschiedene Änderungen mit ECE in Kombination verbaut werden, müssen diese als Gesamtpaket abgenommen werden 🙄. Dann muss man ein Geräuschgutachten erstellen lassen und das wird teuer.
VG
Dirk
 
Zitat TÜV Süd:
Die meisten Downpipes und Abgasanlagen besitzen eine EG/ECE-Betriebserlaubnis. Dadurch gelten die Teile als Austauschteile und sind, auch in Kombination, eintragungsfrei. Wird das serienmäßige Standgeräusch sowie das Fahrgeräusch eingehalten, ist keine Abnahme notwendig.

Quelle: https://www.tuvsud.com/de-de/branchen/mobilitaet-und-automotive/tuning-eintragungen-und-aenderungsabnahmen/tuning-faq#:~:text=Die meisten Downpipes und Abgasanlagen,eingehalten, ist keine Abnahme notwendig.
In zB München können Polizisten veranlassen ,daß eine Geräuschmessung durchgeführt wird auch bei vorliegenden Papieren und mehreren vorangegangenen HUs.
Betraf in diesem Fall zwar die Kombination ECE Endtopf und KN-Pilz (TÜV abgenommen ,aber nicht zusammen eingetragen.Gutachten zur damaligen Zeit ohne Auflagen
bei gemeinsamer Montage). Und es war ein anderes Auto. Der Ablauf : Anhalten auf Sichtverdacht,Stilllegung,Abtransport zur Verwahrstelle,nach WE dann TÜV Messung.
Gerichtsverfahren mit ADAC : aufgegeben ,ADAC hat Verfahrenskosten übernommen. Rückrüstung und Neuzulassung/TÜV war bereits erfolgt.Abgewendet werden konnte
meine Halterhaftung sowie die Bußgeldverdopplung wegen Absicht ("..hätte man selber merken müssen ,daß zu laut").

Ich weiß ,alles nicht so vergleichbar , aber ich würde dringend zu einer technischen Abnahme UND Eintragung in die Fahrzeugpapiere raten . Und trotzdem kann
das Gehör oder der sonstige Verdacht zumindest in zB München zu hohen Kosten und Aufwand führen ,selbst wenn man dann doch Recht bekommen sollte.
 
Zitat TÜV Süd:
Die meisten Downpipes und Abgasanlagen besitzen eine EG/ECE-Betriebserlaubnis. Dadurch gelten die Teile als Austauschteile und sind, auch in Kombination, eintragungsfrei. Wird das serienmäßige Standgeräusch sowie das Fahrgeräusch eingehalten, ist keine Abnahme notwendig.

Quelle: https://www.tuvsud.com/de-de/branchen/mobilitaet-und-automotive/tuning-eintragungen-und-aenderungsabnahmen/tuning-faq#:~:text=Die meisten Downpipes und Abgasanlagen,eingehalten, ist keine Abnahme notwendig.
Dann ließ mal bitte weiter unten. Da steht eindeutig das ECE Abgasanlage oder Downpipe in Kombination mit Ansaugung oder Software immer über eine Geräuschmessung abzunehmen sind 🤷
 
Zitat TÜV Süd:
Die meisten Downpipes und Abgasanlagen besitzen eine EG/ECE-Betriebserlaubnis. Dadurch gelten die Teile als Austauschteile und sind, auch in Kombination, eintragungsfrei. Wird das serienmäßige Standgeräusch sowie das Fahrgeräusch eingehalten, ist keine Abnahme notwendig.

Quelle: https://www.tuvsud.com/de-de/branchen/mobilitaet-und-automotive/tuning-eintragungen-und-aenderungsabnahmen/tuning-faq#:~:text=Die meisten Downpipes und Abgasanlagen,eingehalten, ist keine Abnahme notwendig.
Dann ließ mal bitte weiter unten. Da steht eindeutig das ECE Abgasanlage oder Downpipe in Kombination mit Ansaugung oder Software immer über eine Geräuschmessung abzunehmen sind 🤷
Dann mach das doch. :jc_doubleup:
 
Um etwas Wind aus dem Segel zu nehmen.
Lesen, in sich kehren und anschließend überlegt entscheiden. klick mich :boys_0136:
Ist auch egal, ob es sich um ein Gutachten oder eine ECE Genehmigung handelt, das Ergebnis bei "Mischbauweise" ist immer das gleiche. Einzelabnahme nach § 19/2!
Oder bei Nichteintragung möglicher Ärger mit "Schmier" und TÜV.
Und glaubt mir, mit diesen "Vereinen" kenne ich mich zu gut aus.:biggrinn:
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke Turbopopel, interpretiere ich ähnlich.
Ein ECE Stempel oder Papier ist nichts anderes als eine Art Gutachten, nur in anderer Form.
 
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